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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Film, Fotografie und Design.

Diese Bedingungen regeln Zusammenarbeit, Leistungen, Vergütung, Ausfallhonorare und Nutzungsrechte für Projekte mit Andreas Boehler.

Stand 01.06.2026

AGB für kreative Dienstleistungen, Produktionen und Nutzungsrechte.

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Andreas Boehler, insbesondere für Filmproduktion, Fotografie, DoP- und Kameraarbeit, Art Direction, Design, Branding, Motion Design, Postproduktion, KI-gestützte Workflows, Beratung, Konzeption und Projektbegleitung.

Sie gelten vorrangig gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Agenturen, Marken, Firmen und sonstigen geschäftlichen Auftraggebern. Für Verbraucher gelten sie nur, soweit gesetzlich zulässig und keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Andreas Boehler ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag, Briefing, Kostenvoranschlag oder in einer schriftlichen Projektbestätigung gehen diesen AGB vor.

02

Vertragsschluss und Projektgrundlage

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot annimmt, eine Produktion verbindlich bucht, eine Leistung beauftragt oder Andreas Boehler mit der Durchführung beginnt und der Auftraggeber dies veranlasst oder duldet.

Projektgrundlage sind das jeweilige Angebot, das Briefing, abgestimmte Timings, vereinbarte Deliverables, technische Spezifikationen, Budgetrahmen, Nutzungskontext und gegebenenfalls Treatment, Moodboard, Shotlist, Storyboard, Produktionsplan oder Designrichtung.

Schätzungen zu Aufwand, Drehtagen, Postproduktion, Retusche oder Abstimmungsrunden beruhen auf dem Stand des Briefings. Ändert sich der Umfang, können Aufwand, Honorar und Timing angepasst werden.

03

Dienstvertrag und Werkvertrag

Leistungen können je nach Inhalt als Dienstvertrag oder Werkvertrag einzuordnen sein. Ein Dienstvertrag betrifft Tätigkeiten, Beratung, Kamera- oder DoP-Einsatz, Regie, Art Direction, Projektbegleitung, Konzeptentwicklung, Recherche, Setbetreuung, Schnittbegleitung oder sonstige Leistungen, bei denen die fachgerechte Tätigkeit geschuldet wird, aber kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg garantiert ist.

Ein Werkvertrag betrifft klar definierte Ergebnisse wie einen finalen Film, ein Foto-Set, ein Designsystem, ein Logo, eine Kampagne, Schnittfassungen, Motion Graphics, Retusche-Ergebnisse oder sonstige ausdrücklich vereinbarte Deliverables.

Bei gemischten Projekten gelten die jeweiligen Regeln nach dem Schwerpunkt der Leistung. Kreative, strategische und beratende Leistungen bleiben Dienstleistungsbestandteile, auch wenn sie in ein späteres Werk einfließen. Die Beauftragung begründet kein Arbeitsverhältnis, keine persönliche Abhängigkeit und keine Exklusivität, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

04

Leistungsumfang

Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot oder in der Projektbestätigung beschriebenen Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, Fassungen, Formatanpassungen, Rohdaten, offene Projektdateien, Quellmaterialien, zusätzliche Drehtage, zusätzliche Abstimmungen, Sprecher, Musiklizenzen, Modelhonorare, Locations, Requisiten, Reisekosten, Spezialtechnik, Archivmaterial, Übersetzungen, Untertitel, Freigabeprozesse, rechtliche Prüfungen oder Medienbuchungen sind nicht automatisch enthalten.

Gestalterische Vorschläge, Treatments, Layouts, Moodboards, Konzepte, Testbilder, Rohschnitte und Entwürfe sind Arbeitsstände. Sie dürfen ohne ausdrückliche Freigabe nicht veröffentlicht, verändert, an Dritte weitergegeben oder produktiv genutzt werden.

05

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Materialien, Freigaben, Zugänge, CI-Vorgaben, Logos, Texte, Produkte, Ansprechpartner, Drehorte und Timings rechtzeitig und vollständig bereit.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass überlassene Materialien, Marken, Logos, Musik, Texte, Bilder, Produkte, Claims, medizinische oder technische Aussagen und sonstige Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen. Er ist für produkt-, wettbewerbs-, heilmittel-, berufs-, marken-, persönlichkeits- und datenschutzrechtliche Freigaben verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich von Andreas Boehler übernommen werden.

Verzögerungen, Mehraufwand oder Ausfälle, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, können zusätzlich berechnet werden und verschieben vereinbarte Timings angemessen.

06

Änderungen und Abstimmungsrunden

Enthält das Angebot eine bestimmte Anzahl an Korrektur-, Feedback- oder Abstimmungsrunden, sind nur diese enthalten. Weitere Änderungen werden nach Aufwand oder nach gesondertem Angebot berechnet.

Änderungswünsche, die über das vereinbarte Briefing hinausgehen, insbesondere neue Zielgruppen, neue Formate, zusätzliche Schnittfassungen, andere Lookrichtungen, geänderte Text- oder Claim-Grundlagen, neue Sprachversionen, zusätzliche Retuschen oder spätere Formatadaptionen, gelten als Change Requests.

Freigaben durch den Auftraggeber gelten als verbindlich. Werden nach Freigabe Änderungen verlangt, können bereits erbrachte und zusätzliche Leistungen berechnet werden.

07

Vergütung, Fremdkosten und Zahlung

Alle Honorare verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Fremdkosten, Reisekosten, Übernachtungen, Spesen, Miettechnik, Studio-, Location-, Casting-, Model-, Sprecher-, Musik-, Stock-, KI-, Cloud-, Render-, Labor-, Kurier- oder Lizenzkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.

Andreas Boehler kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen, insbesondere bei größeren Produktionen, Buchung von Fremdleistungen, längeren Projektphasen oder fix reservierten Produktionszeiträumen. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen und notwendige Mahn- oder Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden. Bis zur vollständigen Zahlung können Nutzungsrechte zurückbehalten werden.

08

Reservierung, Verschiebung und Ausfallhonorar

Gebuchte Produktions-, Dreh-, Shooting-, Regie-, DoP-, Kamera-, Postproduktions- oder Beratungszeiträume werden verbindlich reserviert. Wird ein Termin durch den Auftraggeber abgesagt oder verschoben, kann Andreas Boehler ein Ausfallhonorar verlangen, weil geblockte Zeiten meist nicht kurzfristig anderweitig belegt werden können.

Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, gilt bei Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber: bis 14 Kalendertage vor Termin 30 % des vereinbarten Honorars für die betroffenen Leistungen, 13 bis 7 Kalendertage vorher 50 %, 6 bis 2 Kalendertage vorher 75 %, ab 48 Stunden vor Termin oder bei Nichterscheinen 100 %. Bereits entstandene Fremdkosten, Stornokosten und nicht mehr abwendbare Verpflichtungen werden zusätzlich berechnet.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Andreas Boehler rechnet ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten an, soweit diese tatsächlich entstehen.

Wetter-, Motiv-, Produkt-, Location-, Verfügbarkeits-, Freigabe- oder Organisationsrisiken, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gelten als Verschiebung durch den Auftraggeber. Bei höherer Gewalt, Krankheit, behördlichen Maßnahmen, Sicherheitsrisiken oder sonstigen unverschuldeten Ereignissen werden die Parteien einen angemessenen Ersatztermin oder eine sachgerechte Anpassung abstimmen.

09

Nutzungsrechte und Buyout

Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige Rechte an Konzepten, Filmen, Fotos, Designs, Texten, Layouts, Motion Graphics, Schnittfassungen, Composings, Retuschen, Looks, Projektdateien und sonstigen kreativen Leistungen verbleiben bei Andreas Boehler oder den jeweiligen Rechteinhabern, soweit gesetzlich nicht anders geregelt.

Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte nur in dem Umfang, der im Angebot oder Vertrag ausdrücklich beschrieben ist. Nutzungsrechte können einfach oder ausschließlich, räumlich, zeitlich, inhaltlich, medial und nach Nutzungsarten beschränkt eingeräumt werden. Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungen bleiben vorbehalten.

Ein Buyout bedeutet kein Verkauf des Urheberrechts, sondern eine erweiterte oder umfassende Lizenz für bestimmte Nutzungsarten. Der Umfang eines Buyouts muss konkret festgelegt werden, insbesondere Medien, Kanäle, Gebiet, Laufzeit, Exklusivität, Bearbeitungsrechte, Unterlizenzierung, Paid Media, TV, Kino, Out of Home, Social Ads, Print, Packaging, interne Nutzung, Presse und Archivnutzung.

Ist kein Buyout vereinbart, umfasst die Rechteeinräumung nur die im Vertrag vorausgesetzte Erstnutzung. Jede zusätzliche Nutzung, Verlängerung, territoriale Erweiterung, bezahlte Werbeschaltung, Bearbeitung, Weitergabe an verbundene Unternehmen, Nutzung durch Agenturen oder Dritte, KI-Training, Stock-Verwertung oder Archiv-/Datenbanknutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

Nutzungsrechte gehen grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

10

Bildrechte, Personenrechte und Veröffentlichungen

Der Auftraggeber ist für die Einholung und Dokumentation erforderlicher Einwilligungen und Freigaben verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich von Andreas Boehler übernommen werden. Das betrifft insbesondere Personen auf Fotos oder in Filmen, Mitarbeitende, Models, Schauspieler, Testimonials, Patienten, Minderjährige, Locations, Kunstwerke, Marken, Produkte, Musik und sonstige Rechte Dritter.

Bei Personenaufnahmen dürfen Bilder und Filme nur im vereinbarten Kontext genutzt werden. Sensible Kontexte, politische, religiöse, medizinische, pharmazeutische, intime oder rufrelevante Nutzungen bedürfen einer ausdrücklichen Freigabe.

Andreas Boehler darf abgeschlossene Arbeiten für Eigenwerbung, Portfolio, Website, Social Media, Award-Einreichungen, Präsentationen und Showreel nutzen, sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen, Sperrfristen, NDAs oder ausdrücklich vereinbarte Einschränkungen entgegenstehen.

11

Rohdaten, Projektdateien und Archivierung

Rohdaten, RAW-Dateien, ungeschnittenes Videomaterial, Projektdateien, offene Layouts, Schnittprojekte, 3D-Dateien, Compositing-Dateien, Presets, LUTs, Prompt-Strukturen, KI-Workflows und sonstige Arbeitsdateien sind nicht Teil der Lieferung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart und vergütet werden.

Andreas Boehler ist nicht verpflichtet, Projektdaten dauerhaft zu archivieren. Eine Archivierung, erneute Bereitstellung oder Datenmigration kann gesondert angeboten und berechnet werden. Der Auftraggeber ist für Sicherung und Archivierung gelieferter finaler Dateien verantwortlich.

12

Abnahme und Mängel

Bei werkvertraglichen Leistungen prüft der Auftraggeber gelieferte Ergebnisse unverzüglich und teilt konkrete Mängel oder Abweichungen vom vereinbarten Briefing in Textform mit. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen keine Rückmeldung und wird das Werk genutzt oder veröffentlicht, gilt es als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.

Subjektive Geschmacksänderungen nach Freigabe, neue Briefingvorgaben, geänderte Marketingziele, nachträgliche Claim- oder Rechtsfreigaben sowie spätere Wünsche nach anderer Tonalität gelten nicht als Mangel, wenn die Leistung dem vereinbarten Briefing entspricht.

Bei berechtigten Mängeln hat Andreas Boehler zunächst das Recht zur Nachbesserung. Der Auftraggeber stellt dafür die notwendigen Informationen und Materialien bereit.

13

KI, Virtual Production und neue Technologien

Andreas Boehler kann in allen Projektphasen moderne Tools, KI-gestützte Workflows, 3D-, Motion-, Virtual-Production-, Compositing- und Automatisierungstechniken einsetzen, sofern dies fachlich sinnvoll ist und dem Projektziel dient. Dies kann insbesondere Recherche, Konzeptentwicklung, Moodboards, Bildentwicklung, Layout, Textarbeit, Schnittvorbereitung, Retusche, Postproduktion, Prototyping, Automatisierung und Qualitätssicherung betreffen.

Vertrauliche Kundendaten, unveröffentlichte Projektmaterialien, personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, interne Unterlagen, Rohdaten oder nicht freigegebene Marken- und Kampagneninhalte werden nach Möglichkeit nur in solchen KI-, Cloud- oder Softwareumgebungen verarbeitet, bei denen eine Nutzung dieser Inhalte zum Training allgemeiner KI-Modelle nicht vorgesehen ist oder deaktiviert werden kann.

Eine Verwendung von Kundendaten oder Projektmaterialien für Trainings-, Fine-Tuning-, Modellanpassungs- oder Datensatz-Zwecke erfolgt nur, wenn dies für den konkreten Auftrag ausdrücklich erforderlich ist und vorab in Textform vereinbart wurde. In diesem Fall werden Zweck, Umfang, Art der Daten, eingesetzte Systeme, Verantwortlichkeiten und erforderliche Freigaben oder Einwilligungen gesondert abgestimmt.

Der Einsatz solcher Tools begründet keine Garantie für bestimmte rechtliche Schutzfähigkeit, Exklusivität, Plattformakzeptanz, vollständige Trainingsfreiheit, Modellverfügbarkeit oder weltweite Rechtefreiheit, sofern diese Punkte nicht ausdrücklich geprüft und vereinbart werden. Vertrauliche Kundendaten werden nicht ohne Zustimmung in externe KI- oder Cloudsysteme eingegeben, soweit sie nicht für die vereinbarte Leistung erforderlich und freigegeben sind.

14

Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, unveröffentlichte Kampagnen, interne Unterlagen, Zugangsdaten, Produktionspläne, Strategien, Budgets, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse vertraulich.

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

15

Haftung

Andreas Boehler haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Andreas Boehler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene Marketingwirkung, Plattformentscheidungen, Reichweiten, Verkäufe, Rankings oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen besteht nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart.

Der Auftraggeber haftet für Inhalte, Materialien, Freigaben und Rechtsverletzungen, die aus seiner Sphäre stammen. Er stellt Andreas Boehler von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten, Aussagen, Materialien oder Nutzungen beruhen.

16

Kündigung und Projektabbruch

Eine Kündigung oder ein Projektabbruch durch den Auftraggeber lässt den Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen, reservierte Zeiten, Fremdkosten und Ausfallhonorare unberührt. Bereits begonnene Konzept-, Produktions-, Postproduktions- oder Designleistungen werden nach Aufwand oder nach dem vereinbarten Projektstand abgerechnet.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt, fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet oder die Fortsetzung des Projekts unzumutbar wird.

17

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Andreas Boehler.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen von Projektvereinbarungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.